Das Messen wir

VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109

Als VMPA-Schallschutzprüfstelle messen wir:

  • öffentlich-rechtliche Anforderungen gem. LBO in Baugenehmigungsverfahren
  • für öffentlich-bestellte und vereidigte Sachverständige für Sachverständigengutachten
  • Bauwerksprüfungen

VMPA-Schallschutzprüfstellen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und bieten so Gewähr für richtig und sachgerecht ausgeführte Schallmessungen.

Luftschallmessung

Mit einer Luftschallmessung prüfen wir das erreichte bewertete Schalldämm-Maß von Trennbauteilen. Übliche Bauteile sind

  • Trenndecken,
  • Wohnungstrennwände,
  • Wohnungstüren,
  • Fassadenelemente

Die Messungen erfolgen auf Grundlage der DIN 16283-1:2018-4 „Akustik – Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen am Bau – Teil 1: Luftschalldämmung“

Mit diesem Verfahren erfolgt die Bestimmung der Luftschalldämmung zwischen zwei Räumen in einem Gebäude durch Schalldruckmessungen.

Die Prüfergenisse ermöglichen es, die Luftschalldämmung in möblierten und unmöblierten Räumen quantitativ zu bestimmen.

Die Messungen erfolgen Frequenzabhängig in Terzbändern. Mit einer Umwandlung in Einzahlangaben kann unter Anwendung des Bewertungsverfahrens nach DIN ISO 717-1 die akustische Leistung charakterisiert werden.

Die gewonnen Einzahlangabe dient für den Abgleich mit den Anforderungen aus der DIN 4109 oder anderen heranzuziehenden Bewertungsmaßstäben wie z.B. dem erhöhten Schallschutz, Schallschutztufen nach VDI 4100 oder den DEGA-Empfehlungen.

Mit den Messergebnis lässt sich feststellen, ob die Bauteile die erwarteten akustischen Leistungen erbringen. Die Terzanalyse ermöglicht es, die geeigneten Maßnahmen für akustische Verbesserungen festzulegen.

Trittschallmessung

Mit einer Norm-Trittschallmessung wird der erreichte Norm-Trittschallpegel eines Bauteils gemessen. Die Messung wird eingesetzt, wenn Gehgeräusche überprüft werden sollen. Typische Bauteile sind:

  • Trenndecken (Fußboden)
  • Treppenläufe
  • Dachterrassen

Die Messung erfolgt auf Grundlage der DIN 16283-2:2018-11 Akustik – Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen am Bau – Teil 2: Trittschalldämmung.

Die Bestimmung der Schalldämmung erfolgt durch Schalldruckmessungen mit einer Trittschallquelle auf einer Decke oder einer Treppe in einem Gebäude.

Die Prüfergenisse ermöglichen es, die Trittschalldämmung in möblierten und unmöblierten Räumen quantitativ zu bestimmen.

Die Messungen erfolgen Frequenzabhängig in Terzbändern. Mit einer Umwandlung in Einzahlangaben kann unter Anwendung des Bewertungsverfahrens nach DIN ISO 717-1 die akustische Leistung charakterisiert werden.

Die gewonnen Einzahlangabe dient für den Abgleich mit den Anforderungen aus der DIN 4109 oder anderen heranzuziehenden Bewertungsmaßstäben wie z.B. dem erhöhten Schallschutz, Schallschutztufen nach VDI 4100 oder den DEGA-Empfehlungen.

Mit den Messergebnis lässt sich feststellen, ob die Bauteile die erwarteten akustischen Leistungen erbringen. Die Terzanalyse ermöglicht es, die geeigneten Maßnahmen für akustische Verbesserungen festzulegen.

Installationsschallmessung

Installationsschallmessungen werden benötig, wenn Beeinträchtigungen durch

  • Wasserinstallationen
  • Abwasserinstallationen
  • Geräusche von technischen Anlagen in Gebäuden (Heizung, elektrische Rollläden, automatische Türen ..)

gemessen werden sollen.

TA-Lärm

Messungen und Gutachten nach TA-Lärm werden benötigt, wenn Lärmbeeinträchtigungen aus der Nachbarschaft durch genehmigungspflichtige Anlagen vorliegen.

Leistungsumfang

Wir führen die Messungen auf Grundlage der aktuellen Messnormen durch. Die Leistungen beinhalten:

  • die Messung
  • Auspegelunge der Empfangsräume
  • Messprotokoll mit Frequenzverlauf
  • VMPA-Messbericht mit Interpretation